Lettisches Sparpaket geplatzt
04.01.2010
Das geplante Sparpaket der lettischen Regierung, das unter anderem drastische Kürzungen der Pensionen beinhalten sollte, wurde nun vom Verfassungsgericht gestoppt. Die Kürzungen widersprächen dem im Grundgesetz verankerten Anspruch auf sozialen Schutz und seien damit verfassungswidrig. Über den Beschluss freuen dürfen sich 9000 Kläger, die von den drastischen Sparmaßnahmen betroffen gewesen wären.
Grund für die geplanten Einsparungen ist die finanziell angespannte Situation des Landes, das besonders hart von der weltweiten Finanzkrise getroffen wurde. Um das Land vor dem finanziellen Untergang zu bewahren gewährten EU und der internationale Währungsfond Lettland einen Kredit von 7,5 Milliarden Euro. Allerdings unter der Auflage das Budgetdefizit des Landes um knappe 700 Millionen zu verringern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, hielt die lettische Regierung eine Kürzung aller Pensionen um ungefähr 10 Prozent für unumgänglich. Das Gericht entschied allerdings für die Penionisten: Internationale Verpflichtungen könnten kein Grund sein, die soziale Sicherheit der Bürger zu gefährden. Zumindest einen Grundschutz müsse der Staat gewähren.
Auf Lettland kommen nun statt der erhofften Einsparungen neue Kosten zu: Die Regierung hat bis zum 1. März 2010 Zeit die gekürzten Pensionen auf das frühere Niveau anzuheben, sowie entgangene Leistungen zu ersetzen. Für den Staat bedeutet das Mehrkosten von ungefähr 140. Mio Euro.
